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Hinweise zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)


Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus und der Handlungshinweise des Robert-Koch-Instituts habe ich mich dazu entschlossen, vorerst den persönlichen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren. Ich stehe gerne telefonisch, per Mail  oder auch über Videokonferenzen zur Verfügung. Der Kanzleibetrieb wird uneingeschränkt aufrechterhalten.Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist zum Erwerb eines Fachanwaltstitels erforderlich. § 5 S. 1 lit. j FAO  (Fachanwaltsordnung) fordert hierbei den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 FAO bestimmten Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

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