Limited

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Eine neue Gesellschaftsform - private limited company

 von Sven Jäger, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 


Neben den deutschen Gesellschaftsformen (GbR, OHG, KG und GmbH) tritt in letzter Zeit eine neue, bisher in Deutschland unbekannte und gesetzlich nicht geregelte, Gesellschaftsform - die private limited company, kurz Limited (Ltd.) - in Erscheinung.


Leitmotive für die Gründung einer Limited (meist nach englischem Recht) sind die beschränkte Haftung der Gesellschafter wie bei einer GmbH und darüber hinaus die sehr geringen Kosten (Gründungskosten und Stammkapital). Während bei einer GmbH bei der Gründung die Hälfte des Stammkapitals (derzeit EUR 12.500,00) als Einlage zu erbringen ist, beträgt die Einlage in beispielsweise eine Limited nach englischem Recht GBP 1,00, was gleichzeitig auch das Haftungskapital darstellt.


Es ist nicht möglich eine Limited in Deutschland zu gründen. Eine Limited ist eine dem deutschen Recht unbekannte Gesellschaftsform, die lediglich aufgrund einer Entscheidungsreihe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland anerkannt worden ist. Eine Limited hat immer ihren Firmensitz außerhalb von Deutschland. Eine Limited unterliegt immer unbekanntem ausländischem Recht. Lediglich der Verwaltungssitz kann sich in Deutschland befinden. Es ist nicht möglich nach deutschen Regeln eine Gesellschaft, die ausländischen Regelungen unterliegt, zu gründen.


Die Limited zählt wie eine deutsche GmbH zu den Körperschaften. Das bedeutet, sie ist eine selbständige juristische Person und Träger von eigenen Rechten und Pflichten.


25% aller GmbH-Gründungen sind derzeit Limiteds. 22% der Limited-Gründungen sind Handelsunternehmen - hiervon 15% Dienstleistungsunternehmen und 13% Unternehmen aus dem Bau- und Handwerksgewerbe. Insbesondere die jüngere Gründergeneration wählt die Limited als die für sie passende Gesellschaftsform. 64% der Limited-Gründer sind zwischen 31 und 50 Jahre. 16% der Gründer sind zwischen 51 und 60 Jahren.

Rechtsgrundlage für eine Limited in Deutschland

Jahrelang war es gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine ausländische Gesellschaft in Deutschland keine Rechtsfähigkeit besitzt, wenn sie im Ausland gegründet wurde, ihren tatsächlichen Verwaltungssitz jedoch in Deutschland hat. Der BGH beurteilte die Gesellschaft nach dem Recht ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes (Sitztheorie), mit der Konsequenz, dass bei einer Limited, da eine Eintragung in das deutsche Handelsregister nicht Voraussetzung für ihre Entstehung ist, eine beschränkte Haftung nicht anerkannt wurde, sondern die Limited wie eine Offene Handelsgesellschaft behandelt wurde. Der Bundesgerichtshof verlangte, dass die ausländische Gesellschaft nach deutschem Recht zu errichten ist, damit sie Rechtsfähigkeit für sich beanspruchen kann.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieser jahrelang angewandten Rechtspraxis in drei wegweisenden Entscheidungen eine Absage erteilt. In der "Centros"- Entscheidung, bestätigt durch die "Überseering"-Entscheidung und "Inspire Art"-Entscheidung , stellte der EuGH fest, dass die Anwendung der Sitztheorie europäisches Recht - die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG - verletzt. Wenn eine Gesellschaft in einem Mitgliedsstaat ordnungsgemäß gegründet und in das dortige Register eingetragen wurde, ist diese Gesellschaft in jedem anderen Mitgliedsstaat als rechtsfähige Gesellschaft anzuerkennen.


Diese Rechtsprechung des EuGH erklärte somit die jahrelange Rechtssprechungspraxis des Bundesgerichtshof für gemeinschaftssrechtswidrig.

Nach oben zitierten Entscheidungen war es nur noch eine Frage der Zeit bis der BGH die Sitztheorie als nicht mehr für anwendbar erklärte. In seinem Urteil vom 13. März 2003 stellte der BGH erwartungsgemäß fest, dass eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland auch in Deutschland als rechtsfähig anerkannt werden muss. Der BGH eröffnete somit die Möglichkeit als rechtsgültige Gesellschaftsform auch eine Limited zu wählen.

 

Weitere Informationen zur Limited:

Limited - Beteiligte, Sitz und Kapital »

Limited - Die Gründung »

Limited - Haftung der Beteiligten »

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