Limited_Beteiligte

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Limited - Beteiligte, Sitz und Kapital

von Sven Jäger, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Wie die deutschen Körperschaften setzt sich eine Limited aus verschiedenen Beteiligten zusammen .


I. Beteilgte einer Limited


1. Shareholder

Als Shareholders werden die Gesellschafter einer Limited bezeichnet. Die Shareholders sind - wie bei der GmbH - von der Gesellschaft zu unterscheiden.


Eine Limited besteht aus mindestens 2 Personen - "director " und "secretary".


2. Director

Die Geschäftsführer eine Limited werden als "Directors" bezeichnet. Der "Director" vertritt die Limited gegenüber Dritten und ist somit das Gegenstück zu einem Geschäftsführer einer GmbH. Wie bei einer GmbH kann ein "Director" gleichzeitig auch Shareholder (Gesellschafter) sein. Je nach Bedarf kann eine Limited auch mehrere "Directors" haben. Oft findet man die Bezeichnung "Managing Director". Ein "Managing Director" ist bei Vorhandensein mehrerer "Directors" der Hauptgeschäftsführer. Durchgesetzt hat sich allerdings auch die Bezeichnung des "Managing Directors" bei Limiteds, die lediglich durch einen einzigen "Director" vertreten werden.


3. Secretay

Ein "Secretary" ist für die administrativen Belange einer Limited zuständig und soll bewirken, dass sich ein "Director" nicht um Verwaltungsangelegenheiten innerhalb und außerhalb der Limited kümmern muss, sondern seine ganze Aufmerksamkeit der Vertretung der Limited widmen kann.Es besteht die Möglichkeit, dass ein "Director" gleichzeitig auch das Amt des "Secretary" inne hat. Voraussetzung für die Vereinigung der Ämter des "Directors" und des "Secretary" ist allerdings, dass die Limited von einem weiteren "Director" vertreten wird. Ist nur ein "Director" vorhanden, so ist die Vereinigung beider Ämter unzulässig.


4. P R A X I S T I P P

Es ist möglich, dass sowohl der "Director" als auch der "Secretary" juristische Personen sind, zum Beisp i el eine weitere Limited. Es ist nicht notwendig, dass es sich bei oben beschriebenen Personen um natürliche Personen handelt.


II. Sitz der Limited - registered office

Jede englische Limited benötigt logischerweise einen Firmensitz in England. Der Firmensitz wird als "registered office" bezeichnet. An das "registered office" wird alle offizielle Post von englischen Behörden geschickt. An den Verwaltungssitz versenden die englischen Behörden keine offizielle Post. Es ist daher notwendig, dass im "registered office" regelmäßig die aktuelle Post eingesehen wird.


Das englische Recht schreibt vor, dass im "registered office" die so genannten "statutory books" geführt werden müssen. Zu den "statutory books" gehören die Liste der "Directors" und "Secretaries" sowie der "Shareholders", die Liste der aufgenommenen Darlehen und die Beteiligungen der "Directors" an der Limited. Auch hier ist es nicht möglich, die "statutory books" am Verwaltungssitz der Limited zu führen. Die "Statutory books" müssen im "registered office" in England aufbewahrt werden.


III. Das Kapital der Limited

Das Haftungskapital einer Limited beträgt mindestens GBP 1,00. 1. ´


1. Shared Capital

Hiervon ist das "Shared Capital" zu unterscheiden. Das "Shared Capital" ist nicht mit dem Stammkapital einer deutschen GmbH zu vergleichen. Das "Shared Capital" ist die Obergrenze bis zu der die Limited ohne Gesellschafterbeschluss Gesellschaftsanteile ausgeben kann. Das "Shared Capital" ist nicht in die Gesellschaft einzuzahlen.


2. P r a x i s t i p p

Die Gründung einer Limited mit einem "Shared Capital" GBP 100,00, aufgeteilt in 100 Anteile, erleichtert die Aufnahme weiterer "Shareholders" in die Limited.

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3. Issued Capital

Das "Issued Capital" ist der Teil des "Shared Capitals", das an die Gesellschafter ausgegeben wurde. Auch für das "Issued Capital" besteht eine Einzahlungspflicht.

 

Weitere Informationen zur Limited:

Private Limited Company - Eine neue Gesellschaftsform »

Limited - Die Gründung »

Limited - Haftung der Beteiligten »


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